Die UK Gambling Commission hat bestätigt, dass Geldbußen gegen britische Glücksspielanbieter nun direkt an die Zentralregierung überwiesen werden. Die Aufsichtsbehörde hat diese Änderung unmittelbar nach den jüngsten Branchenreformen umgesetzt.
Anpassung des Regulierungsverfahrens
Laut der Gambling Commission kam die Aufsichtsbehörde zu dem Schluss, dass es unter dem aktuellen Rahmenwerk keine andere Bestimmung für Regulierungsvereinbarungen gibt. Die Kommission verfolgt einen Vorschlag zur Änderung von Abschnitt 2.39 ihrer Grundsatzerklärung zur Festlegung von Geldbußen. Diese Änderung strukturiert die Verteilung von Vereinbarungen nach der Verletzung von Lizenzbedingungen durch Anbieter neu. Die Entscheidung folgt einer Überprüfung der bestehenden Verteilungskanäle für Bußgelder.Branchenvertreter haben ihren Widerstand gegen die neue Verteilungsmethode zum Ausdruck gebracht. Die Gambling Commission hat alternative Bestimmungsorte für die Mittel geprüft und festgestellt, dass die Zentralregierung der einzige tragfähige Empfänger bleibt. Das aktualisierte Prinzip tritt sofort in Kraft und etabliert ein Standardverfahren für künftige Bußgeldverteilungen.